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    Die Kapitalertragsbesteuerung kommunaler Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Münchener Schriften zum Finanz- und Steuerrecht)

    Beschreibung Die Kapitalertragsbesteuerung kommunaler Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Münchener Schriften zum Finanz- und Steuerrecht). Wichtiges Thema für viele deutsche Kommunen Das Werk beschäftigt sich mit der Kapitalertragsbesteuerung kommunaler Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Das Buch hat damit Relevanz für ca. 11.000 deutsche Gemeinden, die solche Betriebe in Form von Schwimmbädern, Nahverkehrsbetrieben, Kantinen, Kitas usw. führen. Schwerpunkt: Rücklagenbildung von Regiebetrieben und ihre steuerliche Zulässigkeit Der Autor klärt zunächst Zweck und Anwendungsbereich der hier zentralen Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG. Sodann widmet er sich ausführlich der Bemessung des abzugspflichtigen Kapitalertrags. Im Mittelpunkt stehen dabei die Rücklagenbildung von Regiebetrieben und ihre steuerliche Zulässigkeit. In diesem Zusammenhang wird auch die Auflösung von Rücklagen beleuchtet, und zwar die tatsächliche Auflösung sowie die praktisch sehr wichtige Auflösung von Rücklagen infolge von Umwandlungen der Regiebetriebe (Einbringung des Betriebs in eine Kapitalgesellschaft oder Formwechsel).Die Untersuchung spiegelt den Stand der Rechtslage bis einschließlich Oktober 2018 wider. BMF mittlerweile auf derselben Linie Das Bundesministerium der Finanzen hat sich im Januar 2019 in einem revidierten Anwendungsschreiben betreffend Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art als Schuldner der Kapitalerträge den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 30. Januar 2018 (VIII R 42/15, VIII R 15/16) zur Zulässigkeit von Rücklagen im Regiebetrieb angeschlossen (BMF vom 28. Januar 2019, BStBl. I 2019, S. 97, Rn. 35). Die Verwaltungsauffassung liegt damit nunmehr auf der Linie der in dieser Arbeit dargestellten Grundsätze zur steuerlichen Zulässigkeit einer Rücklagenbildung bei Regiebetrieben. Damit entfällt wenigstens ein Teil der erheblichen Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der Kapitalertragsbesteuerung von Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Zielgruppen: Steuerberaterinnen und SteuerberaterDozentinnen und Dozenten für Steuerrecht Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)



    Buch Die Kapitalertragsbesteuerung kommunaler Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Münchener Schriften zum Finanz- und Steuerrecht) PDF ePub

    Die Kapitalertragsbesteuerung kommunaler Betriebe ~ Die Kapitalertragsbesteuerung kommunaler Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit (kartoniertes Buch) Auf Wunschliste Münchener Schriften zum Finanz- und Steuerrecht 12

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    Die Kapitalertragsbesteuerung kommunaler Betriebe ~ Die Kapitalertragsbesteuerung kommunaler Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Münchener Schriften zum Finanz- und Steuerrecht) / Schachinger, Simon / ISBN: 9783415067349 / Kostenloser Versand für alle Bücher mit Versand und Verkauf duch .

    Schachinger / Die Kapitalertragsbesteuerung kommunaler ~ Die Kapitalertragsbesteuerung kommunaler Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Schachinger, 2020, 1. Auflage 2020, Buch Bücher portofrei persönlicher Service online bestellen beim Fachhändler

    Die Kapitalertragsbesteuerung kommunaler Betriebe ~ Buch: Die Kapitalertragsbesteuerung kommunaler Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit; Teil 1 - von Simon Schachinger - (Boorberg) - ISBN: 3415067343 - EAN: 9783415067349

    Die Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art der ~ Eine wirtschaftliche Einheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wie z. B. ein Regie- oder Eigenbetrieb der Gemeinde, wird steuerrechtlich als Betrieb gewerblicher Art der Gemeinde geführt. 2.1 Begriff des Betriebes gewerblicher Art . Bei dem Begriff des Betriebes gewerblicher Art handelt es sich um einen rein steuerrechtlichen Begriff. Diese .

    GRIN - Die Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art der ~ Eine wirtschaftliche Einheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wie z. B. ein Regie- oder Eigenbetrieb der Gemeinde, wird steuerrechtlich als Betrieb gewerblicher Art der Gemeinde geführt. 2.1 Begriff des Betriebes gewerblicher Art . Bei dem Begriff des Betriebes gewerblicher Art handelt es sich um einen rein steuerrechtlichen Begriff. Diese .

    BMF: Kapitalertragsteuer bei Betrieben gewerblicher Art ~ Bei der Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) hat die Kapitalertragsteuer eine besondere Bedeutung. Resultieren die Leistungen aus einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) beträgt die Kapitalertragsteuer 15 % und hat zugleich eine abgeltende Wirkung. Die Finanzverwaltung hat sich zum .

    Die Besteuerung von öffentlich-rechtlichen Betrieben ~ Die Einführung der Doppik im Bereich der kommunalen Verwaltungsträger und die damit einhergehende Angleichung an die Privatwirtschaft machen diese Tätigkeiten nun auch transparenter. Die Einstufung als Betrieb gewerblicher Art (BgA) ist dabei nicht nur für die Ertragsteuerpflicht entscheidend, sondern insbesondere auch für den Vorsteuerabzug. Um vor unliebsamen Überraschungen durch das .

    BMF: Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art ~ Für einen BgA, der nicht deckungsgleicher Teil eines aufgrund außersteuerlicher Regelungen zur Buchführung verpflichteten Eigenbetriebs ist, ist die Möglichkeit, den Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln, nicht deshalb ausgeschlossen, weil für den Eigenbetrieb insgesamt Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen sind. Dies gilt insbesondere in den .

    E-Bilanz bei kommunalen Betrieben gewerblicher Art / Rödl ~ Sofern für die Betriebe gewerblicher Art (BgA) eigenständige Jahresabschlüsse erstellt werden, ist für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen, verpflichtend eine E-Bilanz zu erstellen. Für die BgA, bei denen keine Buchführungspflicht vorliegt und die ihren Gewinn anhand der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, sind weiterhin keine elektronischen Bilanzen beim .

    Eigenbetrieb – Wikipedia ~ Der Eigenbetrieb gehört zu den öffentlichen Betrieben und Verwaltungen und stellt nach deutschem Recht eine Organisationsform eines kommunalen Unternehmens dar. Er ist eine besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensform ohne eigene Rechtspersönlichkeit auf der Grundlage der Gemeindeordnungen bzw. der Kreisordnungen in den deutschen Bundesländern.

    Besteuerung von Kommunen ~ steuerrecht bietet den Kommunen einen um fassenden Einblick in die steuerrecht-lichen Folgen der wirtschaftlichen Täti gkeiten oder kommunalen Entscheidungen. Das Buch kann den steuerlichen Berater nicht ersetzen, bietet aber im Vorfeld eine prägnante Einstiegs- und Überblicksinformation für die Kommunalverwal-tung, für Dozenten und Teilnehmer der Verwaltungsakademien und Weiterbil .

    Einzelfragen zum Steuerrecht - BKPV ~ Hoheitsbetrieben und Betrieben gewerblicher Art ist steuerrechtlich nicht zulässig (Abschn. 5 Abs. 8 KStR). 3. Einlage von Beteiligungen in einen Betrieb gewerblicher Art Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen beschränkt sich häufig nicht allein auf Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetriebe) oder,

    FinanzOnline Login ~ Erledigen Sie Ihre Steuererklärungen und andere Anträge bequem über das E-Government Portal der österreichischen Finanzverwaltung.

    Kapitalertragsteuer auf Gewinne im wirtschaftlichen ~ Satz 1 der Vorschrift legt fest, dass Gewinne von Betrieben gewerblicher Art (BgA) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Regiebetriebe) bereits im Zeitpunkt ihrer Entstehung als Einkünfte ihrer Trägerkörperschaft gelten und ein Kapitalertragsteuerabzug durch den BgA vorzunehmen ist. Dies gilt zumindest dann, wenn die entsprechenden Gewinne nicht einer Rücklage zugeführt werden. In Satz 4 .

    I Steuerliche Grundlagen, Organisations-und Rechtsformen ~ erfolgen. Eine öffentlich-rechtliche Organisationsstruktur ohne eigene Rechtsper­ sönlichkeit, z.B. Regie- oder Eigenbetrieb, wird ertragsteuerlich als Betrieb gewerblicher Art der juristischen Person des öffentlichen Rechts erfasst. Es kommt hierbei zusätzlich auf die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit an. Dagegen führen

    Auswirkung der Doppik auf die Rechnungslegung von ~ Soweit sich für Betriebe gewerblicher Art keine Buchführungspflicht aus anderen Vorschriften ergibt, können die Ergebnisse der Kameralistik der Besteuerung zugrunde gelegt werden. Das Ergebnis des Verwaltungshaushalts erfüllt dabei mit Ausnahme der Regelungen für die Ab-setzung für Abnutzung grundsätzlich die Anforderungen an eine Gewinnermittlung durch Ein-nahmen-Überschuß-Rechnung .

    Kommunale Unternehmen: Kapitalertragsteuer bei ~ Wann können Ausgleichszahlungen für dauerdefizitäre kommunale Eigengesellschaften eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) darstellen? Der BFH hat im Fall der Beteiligung an einer Verlustgesellschaft entschieden, dass keine Kapitalertragsteuer für vGA entsteht, wenn die Gebietskörperschaft die Dauerverluste wirtschaftlich trägt. Für die öffentliche Verwaltung hat dies große praktische .

    Steuern & Recht - Steuern & Recht ~ Beteiligt sich eine juristische Person des öffentlichen Rechts an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wird hierdurch ein Betrieb gewerblicher Art begründet. Die im Rahmen der Beteiligung bezogenen Sondervergütungen unterliegen auf der Ebene des Betriebs gewerblicher Art der Körperschaftsteuer und auf der Ebene der Trägerkörperschaft der Kapitalertragsteuer.

    Jobs in Coburg / Stellenangebote / jobs.inFranken ~ Auf der regionalen Jobbörse von inFranken finden Sie alle Stellenangebote in Coburg und Umgebung / Suchen - Finden - Bewerben und dem Traumjob in Coburg ein Stück näher kommen mit jobs.infranken!

    Steuern & Recht - Steuern & Recht ~ Bei einem als Regiebetrieb geführten Betrieb gewerblicher Art führt ein handelsrechtlich ermittelter Jahresverlust auch dann unmittelbar zu einem Zugang im Einlagekonto, wenn der Verlust auf Buchverlusten beruht. Der Regiebetrieb ist grundsätzlich eine Organisationsform kommunaler (wirtschaftlicher) Betätigung ohne eigene Rechts- und Parteifähigkeit. Im Unterschied zum Eigenbetrieb bleibt .

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    Betrieb gewerblicher Art Archive - GSP Steuerberatung ~ In deren Betrieb sieht die Gemeinde einen Betrieb gewerblicher Art. Sie erklärte gegenüber dem Finanzamt einen Umsatz von 923 EUR und machte Vorsteuern i. H. v. 7.681 EUR geltend. Wegen Unterschreiten des Jahresumsatzes von 30.678 EUR hat das Finanzamt das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art verneint und den Vorsteuerabzug nicht zugelassen. Entscheidung Das FG Niedersachsen hat das .

    Regiebetrieb – Wikipedia ~ militärischen Betrieb der Eisenbahnen in den französisch besetzten Gebieten während der Ruhrbesetzung; siehe Regiebetrieb (Eisenbahn) Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. Diese Seite wurde zuletzt am 9. Mai 2020 um 18:27 Uhr bearbeitet. Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike .